Publikumspreis für digitales Miteinander 2023

Wir machen mit in der Kategorie Digitale Teilhabe: “LindlarAPP – app zur digitalen Teilhabe

Unser Weihnachtswunsch: Gebt eure Stimme für die „LindlarAPP“ beim Publikumspreis 2023 ab! Die Abstimmung läuft bis zum 17. Dezember. Für den Verein besteht die Chance ein Preisgeld zu erhalten, welches dem Verein zugutekäme und in neue oder bestehende Projekte investiert werden könnte. Geht auf Publikumspreis LindlarAPP und stimmt ab. Mehr Infos in unserem Instagram Account.

Die LindlarAPP – für und mit euch bündelt sowohl analoge als auch digitale Angebote innerhalb der Gemeinde Lindlar. Im Rahmen der vorrangigen Themen Teilhabe, Generationengerechtigkeit, Gemeinschaft und Versorgung entwickelte der Verein Lindlar verbindet das Netzwerk Lindlar.digital und die LindlarAPP. Vor allem älteren und digital unerfahrenen Menschen wird der einfache Zugang zu digitalen Möglichkeiten, Diensten und Informationen vermittelt. Die kostenfreie übersichtlich gestaltete LindlarAPP beinhaltet News, Termine, Umfragen, Angebote, Haltestellen sowie Fahrpläne des ÖPNV und Online-Services des Rathauses. Ehrenamtliche Angebote wie Lindlar Mobil, DigitalBegleitung, Nachbarschaftshilfe, HandyHilfe und DigitalCafé können eingesehen und gebucht werden. Lindlarer Bürger*innen beteiligen sich an der fortlaufenden Gestaltung und Entwicklung. Lindlar.digital leistet damit durch Vernetzung, niederschwellige Angebote und clevere Ideen einen Beitrag für die Digitalisierung in der Gemeinschaft Lindlar.

Mitgliedsantrag

Lindlar verbindet e.V. - Logo

Aufnahmeantrag und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Lindlar verbindet - Quartiersentwicklung durch Vernetzung e.V.


Gläubiger-ID: DE09ZZZ000019688034

Ich/wir ermächtige/n Lindlar verbindet e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. Ich/wir weise/n mein/unser Kreditinstitut an, die von Lindlar verbindet e.V. auf mein/unser Konto gezogene Lastschriften einzulösen.

HINWEIS: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

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