Wandern, Ausflüge & Touren

Mal rauskommen aus dem Dorf. Sich bewegen. Neues sehen und nette Kontakte knüpfen. Einfach unter Gleichgesinnten sein.

SGV - Sauerländischer Gebirgsverein - Abt. Lindlar e.V.

Wandern, Nordic Walking, Radfahren
Jeder der Interesse hat, kann mitmachen.
Treffpunkt: Vereinslokal Haus Biesenbach

Ansprechpartner: Norbert Frömken, mobil 017788688 17

Landfrauen Oberberg - Ortsgruppe Lindlar

Mehrere Veranstaltungen bezüglich meditativer Aktivitäten, Ausflüge
Jeder kann mitmachen, Nichtmitglieder zahlen einen Aufschlag
Verschiedene Orte, z.B. Severinushaus, Dorfhaus Remshagen u.v.a.
Termine: Tageszeitung, Lindlar Touristik, im Veranstaltungskalender, Facebook

 Ansprechpartnerin: Diana Gräf; Tel. 02266/470733 oder 016095441033

Partnerschaftskomitee Lindlar

Planung u. Durchführung von gegenseitigen Besuchen mit den Partnerstädten
Jeder kann mitmachen!
Termine: Mai / Juni

Ansprechpartnerin: Beate Höller

Kath. Frauengemeinschaft Deutschland - Kappellensüng

Fahrten und Ausflüge
Alle Frauen sind willkommen
Keine Angabe von genauen Preisen, für Mitglieder jedoch vergünstigt

Ansprechpartnerin: Annette Börsch, 02266 5233 (Pfarrbüro)

Seniorentreff St. Apollinaris Frielingsdorf

Fahrten zu Veranstaltungen
Kein Eintritt, kein Mitgliedszwang, keine Altersbegrenzung
Treffpunkt: Jugendheim Frielingsdorf
Termine: Jeden 3. Mittwoch im Monat, 15:00 Uhr

Ansprechpartnerin: Katarina Hagen, Tel: 02266/8573

Mitgliedsantrag

Lindlar verbindet e.V. - Logo

Aufnahmeantrag und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Lindlar verbindet - Quartiersentwicklung durch Vernetzung e.V.


Gläubiger-ID: DE09ZZZ000019688034

Ich/wir ermächtige/n Lindlar verbindet e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. Ich/wir weise/n mein/unser Kreditinstitut an, die von Lindlar verbindet e.V. auf mein/unser Konto gezogene Lastschriften einzulösen.

HINWEIS: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

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